Unfall-Versicherung

Sicher im Fall der Fälle

Jeder Arbeitnehmer ist bei einem Berufsunfall gesetzlich abgesichert – allerdings nur mit einer Grundsicherung. Bei einem Unfall in der Freizeit greift der gesetzliche Unfallschutz dagegen nicht. Dies kann für die Betroffenen weitreichende Folgen haben. Zu den Betroffenen gehört auch der Arbeitgeber, der im Ernstfall auf seinen Angestellten verzichten muss.

rhion.digital hat in der Gruppen-Unfall-Versicherung genau dies bedacht: Bedarfsgerechter Versicherungsschutz für den Angestellten und spezielle Assistance-Leistungen für den Arbeitgeber.

Allerdings sollten auch Einzelunternehmer auf eine passende Absicherung nicht verzichten, da bei einem Unfall die einzige Arbeitskraft ausfällt und seine Existenz unmittelbar gefährdet ist.