Gruppen-Unfall-Versicherung

Passgenau für Mitarbeiter und Betrieb

Mit einer Gruppen-Unfall-Versicherung bietet der Arbeitgeber seinen Mitarbeitern eine attraktive Zusatzleistung zum Gehalt, die er zudem noch steuerlich geltend machen kann.

Highlights

Highlights für den Arbeitgeber:
  • Verstärkter Fokus auf den Bedarf des Arbeitgebers durch Unfall-Assistance: Unterstützung des Unternehmens bei längerfristigem unfallbedingten Ausfall eines Mitarbeiters
  • Mitversicherung von Firmengästen auf dem Betriebsgrundstück
  • Höhere Leistungen für Ersthelfer

 

Highlights Plus-Deckung:
  • Verbesserte Gliedertaxe inkl. innere Organe
  • Schmerzensgeld bei Knochenbrüchen und/oder Bänderrissen
  • Kostenersatz z.B. für Umschulungsmaßnahmen, Kfz-Umbauten oder Umbauten der Wohnung
  • Erweiterung des Krankenhaus-Tagegeldes um unfallbedingte Reha-Maßnahmen, ambulante Operationen, Kuren
  • Keine Staffelung des Genesungsgeldes
  • Mitversicherung von Strahlenschäden
  • Mitversicherung von Vergiftungen durch Gase und Dämpfe

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Wer ist versichert?

Die Gruppen-Unfall-Versicherung wird vom Arbeitgeber für sich und seine Mitarbeiter abgeschlossen.

Der Arbeitgeber als Versicherungsnehmer bestimmt

  • die Anzahl der zu versichernden Mitarbeiter (mindestens 3 Personen)
  • die Leistungsarten
  • die Höhe der Versicherungssummen
  • die Leistungsempfänger

Der Abschluss einer Gruppen-Unfall-Versicherung ist ebenfalls möglich für Vereins- und Verbandsmitglieder, Bauhelfer, Freiwillige Feuerwehren und Sanitätskolonnen sowie neben- oder ehrenamtlich Tätige.

 

Was ist versichert?

Die rhion.digital Gruppen-Unfall-Versicherung bietet weltweiten Versicherungsschutz bei beruflichen und privaten Unfällen- rund um die Uhr. Alternativ ist die reine Absicherung von Berufs- und Wegeunfällen möglich.

  • Invaliditätsleistung mit 350 %-bzw. 500 %-Progression oder Mehrleistung ab 90 % Invalidität
  • Lebenslange Unfall-Rente
  • Todesfallleistung 5.000 Euro
  • Krankenhaus-Tagegeld für alle Fälle (auch für Reha, Kuren, ambulante OP) mit Genesungsgeld ohne Staffelung
  • Übergangsleistung
  • Kosmetische Operationen (darin: Zahnbehandlungs- und Zahnersatzkosten bis 50.000 Euro in der Plus-Deckung)
  • Bergungskosten (bis 100.000 Euro in Deutschland und 200.000 Euro im Ausland in der Plus-Deckung)
  • Zielgruppengerechte Unfall-Assistance-Leistung zuwählbar
Wie werden die Mitarbeiter versichert?

Der Arbeitgeber bestimmt für seine Mitarbeiter, mit welchen Leistungsarten und in welcher Höhe sie versichert werden. Hierbei muss er festlegen, ob die Versicherung mit oder ohne Namensnennung erfolgen soll.

    • Versicherung mit Namensnennung: Bestimmte Mitarbeiter können unterschiedlich hoch versichert werden.
    • Versicherung ohne Namensnennung: Genau benannte Personengruppen (z.B. Geschäftsführer, Abteilungsleiter, kfm. Angestellte, Meister) werden mit jeweils gleichen Leistungen und Versicherungssummen versichert.

    Das leistet rhion.digital bei konkretem Hilfebedarf

    • Unterstützung bei der Vermittlung einer Ersatzkraft
    • Rückholung von Personen von Baustellen im Ausland
    • Information der Angehörigen
    • Empfehlung von Spezialisten und deren Beratungsangebot zur Wiedereingliederung des Mitarbeiters
    • Beratung: betriebliches Wiedereingliederungsmanagement nach SGB V §84
    • Beratung: behindertengerechte Umgestaltung von Arbeitsplätzen

    Leistungsdauer: Die Hilfeleistungen werden bis zu 2 Jahre, vom Unfalltag an, erbracht.

     

    Wie wird der Hilfebedarf ermittelt?

    rhion.digital arbeitet mit leistungsstarken Dienstleistern zusammen. Zuerst erfolgen

    • Aufnahme und Deckungsprüfung
    • Erstgespräch mit dem Kunden zur Bedarfsermittlung
    • Auftragserteilung an Dienstleister

    Hilfeleistungen erfolgen dann durch den beauftragten Dienstleister.

    Wie wird die Gruppen-Unfallversicherung steuerlich behandelt?

    Beiträge und Leistungen

    1. Ohne Direktanspruch der versicherten Person

    • Die Ausübung der Rechte aus dem Versicherungsvertrag steht dem Arbeitgeber zu.
    • Versicherungsbeiträge sind nur bei einem Leistungsfall und maximal bis zur Höhe der ausgezahlten Versicherungsleistung als steuerpflichtiger Arbeitslohn zu behandeln.
    • Alle Leistungen sind grundsätzlich steuerfrei.

    oder:

    2. Mit Direktanspruch der versicherten Person

    • Die versicherte Person hat einen Direktanspruch gegenüber dem Versicherer.
    • Die Beiträge sind als Arbeitslohn zu versteuern.*
    • Alle Leistungen sind grundsätzlich steuerfrei.

    * Pauschalsteuer: Unter bestimmten Voraussetzungen gibt es die Möglichkeit einer pauschalen Versteuerung der Beiträge nach § 40b Absatz 3 EstG von ca. 20%. Der Arbeitgeber sollte sich von seinem Steuerberater informieren lassen, um die genaue steuerliche Behandlung von Prämie und Leistung zu klären.

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