Betriebshaftpflichtversicherung
Finanzielle Sicherheit bei Personen-, Sach- oder Vermögensschäden
Jede Person und Firma ist nach dem Gesetz verpflichtet, einen verursachten Schaden zu ersetzen. Der Unternehmer haftet dabei auch für seine Angestellten, so dass diese nicht gesondert vorsorgen müssen.
Deshalb ist ein umfassender Betriebshaftpflichtschutz für Unternehmen immens wichtig. Er gibt finanzielle Sicherheit bei Personen-, Sach- oder Vermögensschäden, die im Zuge der unternehmerischen Tätigkeit verursacht werden. rhion.digital bietet Versicherungsschutz für ca. 2.300 verschiedene Betriebsarten.
Highlights der Betriebshaftpflichtversicherung
- Neuwertentschädigung bis 5.000 Euro
- Mietsachschäden an gemieteten beweglichen Sachen bis 300.000 Euro (SB: 500 Euro)
- Vermögensschäden aus der Nutzung von Internet-Technologie inkl. Persönlichkeits- und Namensrechtsverletzungen bis zur Versicherungssumme, immaterielle Schäden bis 1 Mio. Euro
- Vermögensschäden durch Arbeiten und Leistungen bis 100.000 Euro
- Umwelt-Risiko-Versicherung (z.B. Heizöltanks, Tankstellen, Ölfässer, Farbenlager, Düngemittel- und Abfalllager, Säure-/Laugentanks) bis 30.000 l
- Erweiterte Summen- und Konditionsdifferenzdeckung für Bausteine, die im bisherigen Vertrag nicht abgesichert waren (optional)
- Erweiterter Strafrechtsschutz bis 100.000 Euro
Info
Mit den Branchenkonzepten von rhion.digital erhalten Sie darüber hinaus speziell auf diverse Betriebsarten und Branchen zugeschnittene Extras.

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Was ist versichert?
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus den der Betriebsbeschreibung ergebenden Eigenschaften, Rechtsverhältnissen und Tätigkeiten.
Wie hoch sind die Versicherungssummen?
Bei rhion.digital wählen Sie aus folgenden Varianten:
- 2 Mio. Euro Personenschäden/1 Mio. Euro Sach- und Vermögensschäden
- 3 Mio. Euro Pauschaldeckung
- 5 Mio. Euro Pauschaldeckung
- 10 Mio. Euro Pauschaldeckung
- Prüfung, ob und in welchem Umfang Schadenersatz-Pflicht besteht
- Freistellung des Versicherungsnehmers Zahlung von berechtigten Schadenersatz-Verpflichtungen
- Abwehr unberechtigter Ansprüche für den Versicherungsnehmer – auch vor Gericht.

