KEA oder MEA?

Das sind die Unterschiede.

Kleine Ertragsausfallversicherung (KEA)
Gilt für Geschäfte und Betriebe bis zu einer Versicherungssumme für den Inhalt von 2 Mio. Euro
– Haftzeit 12 Monate, keine Meldung, keine Nachhaftung. Die KEA-Summe entspricht der Inhaltssumme.

Mittlere Ertragsausfallversicherung (MEA)
Gilt für Geschäfte und Betriebe unabhängig von der Ertragsausfallsumme (individuell), einschließlich einer Erweiterung auf die Gefahren ED, LW, St, EC, weitere Elementargefahren und Unbenannte Gefahren. Haftzeit bis 24 Monate, bedingungsgemäße jährliche Meldung der Versicherungssumme, Nachhaftung 35 %.

Ein Vergleich

Bei der so genannten KEA sind in der Regel Versicherungssummen bis zu 2 Mio. Euro möglich. Sie kann immer nur mit einer Sachversicherung – z.B. einer Feuer-, Einbruchdiebstahl-, Sturm- oder Leitungswasserversicherung – abgeschlossen werden, die auch als Inhaltsversicherung bezeichnet wird. Die Versicherungssumme stimmt mit der des Sachversicherungsbetrages überein.

Über die kleine Ertragsausfallversicherung hinaus gibt es die so genannte MEA. Sie basiert auf einem eigenständigen Versicherungsvertrag und kann mit höheren Versicherungssummen abgeschlossen werden. Im Schadensfall übernimmt die Versicherungsgesellschaft – im Unterschied zur KEA – im Rahmen der Versicherungssumme auch die Mehrkosten für beispielsweise Schichtarbeit und Überstundenzuschläge, die infolge des Betriebsunterbrechungsschadens entstehen.

Vergleich-KEA-MEA

Betriebsgewinn und Kosten: Versichert sind der Gewinn aus dem Umsatz der hergestellten Erzeugnisse und der gehandelten Waren sowie der Gewinn aus Dienstleistungen und die Kosten des versicherten Betriebes.

Versicherungssumme bei der KEA: Die Versicherungssumme der Inhaltsversicherung (und somit auch der kleinen Ertragsausfall) wird anhand der Sachwerte des Betriebes festgelegt. Wenn z.B. der Wert der Betriebseinrichtung, Waren und Vorräte erheblich von dem erzielten Umsatz abweicht, reicht diese unter Umständen nicht aus, um den Ertragsausfallschaden komplett zu decken.

Haftzeit: Der Zeitraum, beginnend mit dem Schadentag, in dem der Versicherer für den versicherten Ertragsausfallschaden maximal leistet.

Nachhaftung – nur bei der MEA: „Vorsorge“ welche nach korrekter Summenermittlung als Sicherheit dient, um Veränderungen der notwendigen EA-Summe zwischen den Meldestichtagen abzufangen.