Mittlere Ertragsausfall-Versicherung

Schutz, wenn die Einnahmen ausbleiben

Unerwartete Ereignisse, wie Brand, Sturm oder auch Streik können zu Unterbrechungen im Betriebsablauf führen. Maschinen sind beschädigt oder stehen still, Arbeiten bleiben liegen. Die Folge ist ein Ertragsausfall, der das Unternehmen teuer zu stehen kommen kann.

Die rhion.digital Ertragsausfall-Versicherung leistet Entschädigung für die fortlaufenden Kosten und den Betriebsgewinn, den der Unternehmer infolge der Betriebsunterbrechung oder -beeinträchtigung nicht erwirtschaften konnte.

Highlights in der Plus-Deckung

  • Ertragsausfallschäden durch den Verlust, die Veränderung oder die Nichtverfügbarkeit von Daten und Programmen als Folge eines Sachschadens am Datenträger, auf dem die Daten und Programme gespeichert waren
  • Ertragsausfallschäden durch Implosion
  • Ertragsausfallschäden durch Nutzfeuer oder Wärme zur Bearbeitung
  • Ertragsausfallschäden durch Überspannungsschäden durch Blitzschlag unter Einschluss von Folgeschäden bis 10.000 Euro
  • Vergrößerung des Ertragsausfallschadens durch behördlich angeordnete Wiederaufbau- oder Betriebsbeschränkungen (Selbstbehalt 20 %)

    Die Zielgruppenprodukte von rhion.digital bieten zudem speziell auf die Bedürfnisse der jeweiligen Berufsgruppe zugeschnittene Extra-Leistungen in der Ertragsausfall-Versicherung.

    Umfang/Leistungen

    Was ist versichert?

    Die Mittlere Ertragsausfall-Versicherung bietet im Falle einer Betriebsunterbrechung oder -beeinträchtigung durch eine der versicherten Gefahren Entschädigung für:

    • die fortlaufenden Kosten
    • den ausgebliebenen Betriebsgewinn

     

    Welche Gefahren sind versicherbar?
    • Grundgefahren: Feuer, Leitungswasser, Einbruchdiebstahl, Sturm/Hagel
    • Ergänzende Gefahren: Elementar, Innere Unruhen, böswillige Beschädigung, Streik und Aussperrung, Fahrzeuganprall, Rauch, Überschalldruckwellen
    Dauer der Entschädigung:

    Ab Eintritt des Sachschadens bis zu dem Zeitpunkt, zu dem der Ertragsausfallschaden nicht mehr besteht – maximal für einen Zeitraum von 12 Monaten (kann auf 18 oder 24 Monate erweitert werden).

    Als Erweiterung kann die Betriebsschließungs-Versicherung vereinbart werden, die Schutz gegen die finanziellen Folgen einer behördlichen Schließungsanordnung nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) bietet.

    Die Kleine Ertragsausfall-Versicherung kann im Gegensatz zu dieser Versicherung als Leistungsbaustein innerhalb der Sach-Inhalts-Versicherung hinzugewählt werden.